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Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten...
13.10.2022
1 Minute
Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten bzw. Ausstellung von Kopien derselben einreichen.
Nicht begründete Anträge, Anträge die allgemein gehalten sind und den/die angeforderten Akt/en nicht genau bezeichnen und Anträge, in denen die Angabe des Interesses fehlt, brauchen nicht erledigt zu werden.
Gebühr für Fotokopien:
Zuletzt aktualisiert: 20.02.2024, 10:36 Uhr