Ersatzerklärung für eine Bescheinigung oder des Notorietätsakts (z.B. Familienstand)

Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste legen die Bürger/innen...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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    Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste legen die Bürger/innen statt Bescheinigungen Ersatzerklärungen vor. Die Unterschrift auf den Ersatzerklärungen ist nicht zu beglaubigen und es ist keine Stempelmarke notwendig. 

    Mehr Informationen gibt es in den Online-Diensten im Bürgernetz


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    Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 16:13 Uhr

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